Sie können den Mitarbeiter inkl. aller dazugehörigen Daten vollständig löschen oder die Daten eines Mitarbeiter unwiderruflich anonymisieren.
Solange dieser Mitarbeiter noch in keiner abgeschlossenen Veranstaltung eingeplant/eingeteilt wurde, wird der Mitarbeiter einschließlich seiner Daten vollständig gelöscht. Bei der Löschung eines Mitarbeiters werden dabei alle Daten (Daten, Foto, Arbeitseinteilungen,...) unwiderruflich gelöscht.
Sobald jedoch eine Veranstaltung abgeschlossen wird, bei welcher der Mitarbeiter einplant/eingeteilt wurde, kann dieser Mitarbeiter aus statistischen Gründen nicht mehr gelöscht werden. Im Sinne der DSGVO werden daher sämtliche Daten unwiderruflich anonymisiert.
Somit brauchen Sie sich als Veranstalter um die Aktualität und Richtigkeit Ihrer Berichte und Statistiken keine Sorgen machen. Sämtliche Daten, welche aus statistischen Zwecken nicht gelöscht werden dürfen, werden unwiderruflich anonymisiert.